Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit Schwerpunkt Pharmazie

Die MMM Consulting GmbH hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung untersucht und die wichtigsten Änderungen für die Pharmaindustrie zusammengefasst. In dem 12-seitigem Whitepaper bieten wir Empfehlungen und Ratschläge für die Umstellung.

Das komplette Dokument könne Sie hier herunterladen:

Einleitung Whitepaper

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde erlassen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in allen EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Sie tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und enthält deutlich strengere Auflagen zum Datenschutz als die frühere Datenschutzrichtlinie. Gleichzeitig treten die auf die neue Verordnung angepassten nationalen Datenschutz-Bestimmungen in Kraft. Für Deutschland ist dies das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es wurde im April 2017 vom Bundeskabinett verabschiedet und im Juli 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue DSGVO schließt Lücken in der alten Regelung, vor allem in Bezug auf digitale Technologien, und enthält völlig neue Vorgaben wie die „Datenschutz-Folgenabschätzung“ oder die „Privacy by Design“. Für Unternehmen bedeuten sie eine erhebliche Ausweitung ihrer Informations- und Dokumentationspflicht, die zahlreiche Änderungen im eigenen Betrieb mit sich bringen.

Wer die neuen Auflagen nicht einhält, riskiert empfindliche Strafen und womöglich einen wirtschaftlich fatalen, öffentlichen Reputationsverlust.

Dieses Whitepaper gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der DSGVO und des BDSG und welche Konsequenzen sie für die Unternehmen haben. Dabei werden die Gesetzesgrundlagen, die speziell für die Pharmazie von Interesse sind, besonders ausführlich betrachtet. Diese betreffen u. a. den Umgang mit Patientendaten sowie den Datenschutz für Ärzte.

Die neuen Gesetze bringen nicht nur Nachteile mit sich. Für forschende Unternehmen eröffnen sich in den Bereichen Datenerhebung und -analyse Möglichkeiten, die es ihnen erlauben, Forschungsprojekte schneller und effektiver durchzuführen und zum Abschluss zu bringen.

Wichtiger Hinweis: Die Schlussfolgerungen bzgl. der einzelnen Gesetzestexte entspringen der persönlichen Auffassung und Interpretation des Autors und sind nicht rechtsverbindlich. Ihre Prüfung unterliegt der Verantwortung der einzelnen Unternehmen.

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